Die insoweit erfahrene Fachkraft – Kinderschutzfachkraft

Durch das Bundeskinderschutzgesetz wurde die „insoweit erfahrene Fachkraft“ gesetzlich weiter spezifiziert. Eine insoweit erfahrene Fachkraft berät bestimmte Personengruppen und ist bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch die freien Träger hinzuzuziehen. Hintergrund der Regelung ist, dass die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall sehr schwierig und komplex sein kann. Daher soll eine Fachkraft, die spezielle Erfahrungen und Kenntnisse in der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung hat, zu Rate gezogen werden.

Kinderschutzfachkräfte nach § 8a SGB VIII – Insoweit erfahrene Fachkräfte – verfügen über Beratungskompetenz, spezifisches Fachwissen zum Kinderschutz und Kenntnisse zu den rechtlichen Handlungsgrundlagen. Sie sind erfahren in der Risikoeinschätzung und Gesprächsführung mit Mädchen und Jungen, Eltern, Teams, und kennen Kooperations- und Netzwerkstrukturen im Kinderschutz.

Für die Mitglieder der KinderschutzNetzwerk – Berufliche Weiterbildung stellt die Ausbildung bzw. Qualifizierung der insoweit erfahrenen Fachkraft ein zentrales Element im Kinderschutz dar. Das KinderschutzNetzwerk – Berufliche Weiterbildung bietet deshalb durch die VirngrundAkademie Zertifikatskurse zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“ bzw. „Kinderschutzfachkraft“ an.

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