Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 

Mehrtägiges Seminar / = 16 UE / Präsenzveranstaltung

Die Wahrnehmung des Schutzauftrages beim Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung ist eine besonders anspruchsvolle Aufgabe. Es müssen Entscheidungen zu Risiken und Gefährdungen vorgenommen und durch organisationsinterne Prozesse und Verfahren abgesichert und dokumentiert werden. Die Einbeziehung der betroffenen Personen muss gut vorbereitet und durchgeführt, und der mögliche Hilfebedarf muss fachlich abgeklärt und geplant werden.

Inhalte:

  • Dokumentationsführung (wie dokumentiere ich richtig?)
  • Handlungsschritte bei Verdacht (welche Phasen gibt es?)
  • Praktischer Umgang mit dem Kinderschutzbogen (wie setze ich den Kinderschutzbogen richtig ein?)
  • Arbeit mit dem Familiengenogramm (wie erstelle ich ein Genogramm?)
  • Insoweit erfahrene Fachkraft (Rolle, Aufgabe, Abgrenzung und Anspruch)
  • Ressourcenlandkarte und Netzwerkkarte
  • Kollegiale Beratung anhand unterschiedlicher Methoden
  • Elterngespräche führen (wie wird ein Gespräch mit Eltern aufgebaut und geführt?)
  • Gespräche mit dem Kind (wie soll ein Gespräch mit Kindern geführt werden?)

Ziel der Weiterbildung: 

Durch das Seminar sollen die teilnehmenden Personen im Bereich Kinderschutz ihr Fachwissen vertiefen und die hierfür notwendigen Instrumente kennen lernen und erproben.

Zielgruppe: 

  • Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern, die eine beratende oder koordinierende Funktion im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII wahrnehmen oder sich dafür qualifizieren möchten
  • Fachkräfte mit einer pädagogischen Ausbildung und einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung
  • Pädagogische Fachkräfte, die Erfahrung mit Praxisfällen im Kinderschutz haben

Zeitlicher Ablauf:

  • 08:00 Uhr – 08:40 ‚Begrüßungsimbiss‘
  • 09:00 Uhr Fortbildungsbeginn
  • 17:00 Uhr (ca.) Ende der Fortbildung
  • Dauer: 2 Tage

Anja Stümpfig

Master of Arts
Inklusive Pädagogik und Elementarbildung
Jugendamt Schwäbisch Hall

Veranstaltungsort:
Veitenhof
Eichenrain 6
73489 Jagstzell

Stressfrei – Idyllisch – Besonnen

Verbringen sie Ihre Tagungen und Seminare inmitten einer einzigartigen Naturlandschaft auf dem Virngrund. Umgeben von Wäldern und Wiesen in völliger Ruhe, können Sie sich ganz Ihren Themen und der Lehre widmen.

Unser Tagungsraum „Waldblick“ mit Aussicht auf die umliegenden Wälder bietet Ihnen ein ruhiges Ambiente für Seminare und Tagungen. Abseits von Stress und Hektik!

Auf Anfrage bieten wir Ihnen auch verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten im Gästehaus (direkt auf dem Seminargelände).

Bezüglich Übernachtungsanfragen informieren wir Sie gerne und erstellen Ihnen ein passendes individuelles Angebot nach Ihren Bedürfnissen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!                                              

Tel. 07967 – 700937

info@veitenhof.de

www.veitenhof.de

Teilnahmegebühren

Seminar: 339,- EUR (umsatzsteuerfrei) + Tagungspauschale 44,50 EUR je Tag (inkl. 19% MwSt.)

In der Tagungspauschale sind täglich die Tagungsgetränke, Mittagessen, die Verpflegung der Vor- und Nachmittagspausen, sowie allgemeine Serviceleistungen mit enthalten.

Arbeitsunterlagen/ Skripte sind in der Teilnahmegebühr inbegriffen.

Unterbringung

Übernachtungsbuchungen sind über die VirngrundAkademie nicht möglich. Übernachtungen können jedoch direkt im Gästehaus (befindet sich auf dem Akademiegelände) gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass wir Anfragen für Aufenthalte mit weniger als drei Übernachtungen frühestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn annehmen können.

Telefon 07967 700 937

E-Mail: info@veitenhof.de

Förderung – Bildungsprämie

Viele Menschen wollen sich beruflich weiterbilden, können sich dies jedoch nicht ohne Weiteres leisten. Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein.

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens 500 ,- EUR. Sie zahlen daher nur einen Teil an den Weiterbildungsanbieter.

Der Spargutschein ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Übrigens: Auch eine sogenannte Externenprüfung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerkordnung (HwO) kann gefördert werden.

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Weitere Hinweise

www.bildungspraemie.info

Kontakt 

Kostenfreie Hotline
0800 26 23 000
E-Mail: bildungspraemie@burgerservice.bund.de

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert